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G.v.H.
Versicherungsbüro GmbH

Hauptstraße 52
65817 Eppstein

Telefon: 06198 / 8094
Telefax: 06198 / 1263

 

        Ob Neuabschluss oder Vergleich Ihrer bestehenden Versicherungen - wir beraten Sie objektiv, fair und kostenlos

Privathaftpflichtversicherung

"Wer das Leben, den Körper, die Gesundheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daran entstandenen Schadens verpflichtet."(§823 BGB)

Mit einer über unser Haus abgeschlossenen Haftpflichtversicherung können Sie im Fall der Fälle ruhig schlafen, denn Sie sind bestens abgesichert gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter.

Dabei wählen wir für unsere Empfehlung nur erstklassige Konzepte der Versicherer und berücksichtigen Besonderheiten, auf deren Einfluss Sie wert legen (z.B. Zusatzdeckung für Berufstätige im öffentlichen Dienst, Mitversicherung beruflichen Schlüsselverlustes, Mallorca -  Deckung...). Selbst eigene Forderungsausfälle können mit unseren Konzepten abgesichert werden.

 

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Ob Hund oder Pferd - als Tierhalter haften Sie für den Schaden, den Ihr geliebter Vierbeiner verursacht.(§833 BGB)

Geht es z.B. nur um eine verschlissene Hose hält sich der Schaden in Grenzen, verursacht aber ein streunender Hund oder ein scheuendes Pferd einen folgenschweren Verkehrsunfall, kann der Schaden Ihren finanziellen Ruin bedeuten. Unsere Haftpflichtversicherungen sichern Sie in Ihrer Eigenschaft als Tierhalter umfassend ab.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

In Ihrer Eigenschaft als Haus- oder Grundstückseigentümer unterliegen Sie besonderen Pflichten (z.B. Streupflicht bei Glätte im Winter, Beleuchtungspflicht,...). Stürzt eventuell ein Passant auf dem nicht gestreuten Gehweg so kommen Sie für dessen Krankenkosten, Verdienstausfall, Berufsunfähigkeit... auf - es sei denn Sie sind versichert.

Für bereits kleinen Beitrag erhalten Sie den so wichtigen Versicherungsschutz.

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Sind Sie Inhaber einer gewässerschädlichen Anlage (z.B. Öltank) so haften Sie nach dem Wasserhaushaltsgesetz in voller Höhe für einen entstandenen Schaden - auch ohne eigenes Verschulden.

In Zusammenarbeit mit diversen Versicherern bieten wir günstigen und optimalen Schutz im Falle eines solchen Schadens.

 Bauherrenhaftpflichtversicherung

Wenn auf einer Baustelle Dritte zu Schaden kommen, tragen Sie als Bauherr die Verantwortung. Schnell können Sie auch ungeahnt zur Verantwortung gezogen werden: Passiert zum Beispiel einem Bekannten bei der Besichtigung der Baustelle ein Unfall, haftet der Bauherr. Auch trägt er die Verantwortung, wenn die Baustelle unbefugt betreten wird - beispielweise durch Kinder - und diese durch mangelhafte Sicherung der Baustelle zu Schaden kommen.

Mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung können Sie sich als Bauherr, als Besitzer eines zu bebauenden Grundstücks oder zu errichteten Gebäudes in der Bauphase gegen Schadensersatzansprüche Dritter versichern.

 

Rufen Sie uns an unter 06198 - 80 94

 
© Jubelwerk 2005